Arbeitsmarkt, Personal und Bildung
Slowenien zieht viel Stärke aus seinen gut ausgebildeten und international versierten Arbeitskräften. 89% der Bevölkerung kann in mindestens einer Weltsprache kommunizieren. Englisch ist die am meisten verbreitete Fremdsprache und wird von rund 55% gesprochen. Danach folgen Deutsch (50%), Italienisch, Kroatisch bzw. Serbisch, Französisch und Spanisch. Schulen in Slowenien müssen mindestens zwei Fremdsprachen anbieten: die Erste als Pflichtfach und die Zweite als Wahlhauptfach.
Slowenien besitzt vier Universitäten – Ljubljana, Maribor, Primorska und Nova Gorica, mehr als 50 Forschungsorganisationen werden darüber hinaus unabhängig von den Universitäten betrieben. Sie variieren in Größe, legalem Status und Forschungsfeld. Insgesamt erreichten 16 Institute nach der Unabhängigkeit von Slowenien den Status nationaler Forschungsinstitute und betreiben heute besonders wertvolle wissenschaftliche und technische Forschung, zusätzlich zu zwei Infrastrukturinstituten, die Informations- und Kommunikationsfunktionen ausüben.
Die Slovenian Academy of Sciences and Arts (SAZU) ist in verschiedenen Forschungsklassen aktiv. SAZU hat 71 volle und 28 verbundene Mitglieder, sowie 81 dazugehörige Mitglieder von wissenschaftlichen Organisationen im Ausland. Die Forschungsarbeit umfasst sechs Sektionen: historische und soziale Wissenschaften, philologische und literarische Wissenschaften, mathematische, physikalische, chemische und technische Wissenschaften, Naturwissenschaften, Kunst und Medizin.
Laut Information des Ministeriums für Höhere Bildung, Wissenschaft, und Technik sind im aktuellen akademischen Jahr (2008/09) 83.527 Studentinnen und Studenten in höheren Studienkursen und Kursen einzelner höherer Bildungsinstitutionen mit Kon-zession eingeschrieben. 80% dieser Studentinnen und Studenten sind in Vollzeitprogrammen eingeschrieben, 17.764 Studierende stehen kurz vor dem Studienabschluss. Auch in diesem akademischen Jahr sind Studierende hauptsächlich an Wirtschaft interessiert, während bei den technischen Studienrichtungen Maschinenbau und Mechatronik am beliebtesten sind.
Im Zeitraum von Juli bis September 2008 umfasste der slowenische Arbeitsmarkt 1.066.000 Personen, davon 1.023.000 Beschäftigte und 43.000 Arbeitslose. Weitere 691.000 Personen sind nicht am Arbeitsmarkt aktiv. Unter den Beschäftigten gab es 48.000 unbezahlte Familienarbeiter/innen. Die Arbeitslosenrate betrug 4,1% (3,9% für Männer und 4,4% für Frauen).
2007 meldeten Arbeitgeber 242.927 offene Stellen, was einem Anstieg von 6,6% gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Beschäftigungsverträge müssen in Slowenien in schriftlicher Form erfolgen. Ausländer/innen dürfen einen Vertrag eingehen, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Ein Arbeitsverhältnis kann nur nach Bewerbung durch die/den Arbeitnehmer/in auf eine öffentlich ausgeschriebene, freie Stelle geschlossen werden; die freie Stelle muss beim Arbeitsamt von Slowenien gemeldet sein. Arbeitsgeber sind verpflichtet, freie Stellen öffentlich auszuschreiben.
Neben dem normalen Arbeitsvertrag gibt es zwei besondere Formen des Anstellungsvertrags:
1. Befristete Arbeitsverträge
Ein befristeter Arbeitsvertrag bringt viel Flexibilität in das Dienstverhältnis, birgt aber auch das Risiko des Missbrauchs in Bezug auf die Entlassung von Angestellten. Daher ist diese Form des Vertrags sowohl zeitlich als auch inhaltlich begrenzt. Bedingungen für temporäre Arbeitsverträge beinhalten:
- Ausübung einer Arbeit, die von ihrer Natur aus nur eine bestimmte Zeit dauert
- Ersetzung einer bzw. eines vorübergehend nicht abkömmlichen Angestellten
- temporärer Anstieg im Arbeitspensum
- Beschäftigung einer ausländischen Person, die eine temporäre Arbeitserlaubnis besitzt
- Beschäftigung von Managerinnen und Managern
- Ausübung von Arbeit, die in Projektform organisiert ist
Ein Arbeitgeber darf nicht einen oder mehrere aufeinanderfolgende befristete Verträge mit der gleichen Person für die gleiche Arbeit eingehen, wenn die Dauer eines solchen Vertrags oder mehrerer solcher Verträge einen Zeitraum von zwei Jahren übersteigen würde. Eine Unterbrechung von drei Monaten oder weniger begründet dabei keine Unterbrechung dieser zwei Jahresperioden.
2. Teilzeitarbeitsverträge
Die neue Gesetzgebung erlaubt Teilzeitbeschäftigung ohne Einschränkung und ohne ein Minimum an Arbeitsstunden, sollte dies im Interesse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in liegen. Besonders hervorzuheben ist dabei die Pensions- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung; Versicherungszeiten während der Teilzeitbeschäftigung werden nur als anteilige Vollzeitstunden angerechnet. Daher kann die/der Teilzeitarbeitende den Unterschied zwischen Teilzeit- und Vollzeitarbeitsstunden durch freiwillige Zahlungen in
das vorgeschriebene Krankenversicherungssystem ausgleichen.
Vollzeitarbeitsstunden dürfen 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Das Gesetz oder die kollektive Vereinbarung darf weniger als 40 Stunden pro Woche als Vollzeitarbeit ansehen, jedoch nicht weniger als 36 Stunden. Weniger als 36 Stunden pro Woche können ausnahmsweise genehmigt werden für Berufe, die eine höhere Verletzungsgefahr oder Gesundheitsgefährdung innehaben. Eine Anordnung von Überstunden ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Nachtarbeit darf maximal acht Stunden pro Woche betragen, 20 Stunden pro Monat und 180 Stunden pro Jahr (in einem Zeitraum der nicht länger als sechs Monate betragen darf). Der Arbeitstag darf maximal zehn Stunden betragen.
Arbeitgeber in Slowenien tragen zur Sozialversicherung (Kranken-, Pensions- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung) der Dienstnehmer/innen bei und müssen diese bei der jeweiligen Krankenversicherungsanstalt anmelden. Vorgeschriebene Sozialversicherungsabgaben werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer/innen gezahlt. Arbeitgeber entnehmen diese Abgaben aus den Gehältern oder Löhnen, und zahlen diese jeden Monat gemeinsam mit ihrem Anteil der Abgaben als Teil der Gehaltsabrechnung. Selbstständige müssen ihre Sozialabgaben eigenständig abführen.
Die vorgeschriebenen Sozialversicherungsprogramme gelten für die ganze Bevölkerung. Es gibt vier Sozialversicherungsprogramme: Pensions- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Mutterschutz. Der übliche Mutterschutz dauert ein Jahr. Nach den ersten drei Monaten kann er entweder vom Vater oder der Mutter des Kindes genutzt werden. Unabhängig davon ist der Vater berechtigt, 15 Tage Erziehungsurlaub in Anspruch zu nehmen.
Abgaben für Pensionen werden an den Pensionsfonds gezahlt, für die Krankenversicherung an den Gesundheitsfonds, und für Arbeitslosigkeit und Mutterschutz direkt an die Regierung. Der Sozialversicherungsbeitrag für Arbeitgeber beträgt 16,1%, für Arbeitnehmer/innen 22,1%. Die abgabepflichtige Basis für Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in ist die Höhe des Bruttogehalts, einschließlich Brutto-Urlaubsgeld, Gehaltsnebenleistungen und die Vergütung von arbeitsbezogenen Kosten über einem bestimmten Wert.
Das Minimum an bezahltem Urlaub beträgt 20 Tage, kann jedoch auf Basis der Beschäftigungsjahre, des Bildungsgrads und der Arbeitsbedingungen verlängert werden. Urlaubsgeld wird vom Arbeitgeber an jede/n Arbeitnehmer/in gezahlt, die/der Anspruch auf Jahresurlaub hat.
2008 stiegen die durchschnittlichen Bruttoeinkommen pro Monat um 8,8% im Vergleich zum Vorjahr. Ein/e Angestellte/r verdiente durchschnittlich EUR 1.368,76 pro Monat.
Steuerverpflichtungen werden durch Einkommensstufen festgesetzt. 2008 addierte sich die Vorauszahlung der Einkommensteuer auf:
- 16% für die monatliche Steuerbemessungsgrundlage unter EUR 598,96
- 27% für die Steuerbemessungsgrundlage von EUR 598,96 bis 1.197,93
- 41% für die Steuerbemessungsgrundlage über EUR 1.197,93
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